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Telecom-Kundenschutzverordnung verabschiedet

10.12.1997
Von md 
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) in Kraft gesetzt, die zeitgleich mit der vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zum 1. Januar 1998 die Rechte der Telefonkunden gegenüber den TK-Gesellschaften stärken soll. Demnach sollen Kunden grundsätzlich ihre eigene Telefonnummer auch beim Wechsel der Telefon-Dienstleister beibehalten können, bei jedem Gespräch die freie Wahl zwischen den Anbietern haben und verschiedene andere Services wie 24-Stunden-Störungsdienst garantiert bekommen.