Telecom-Gesetz vom Kabinett verabschiedet

09.02.1996

BONN (vwd) - Der Entwurf fuer ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Bundespostminister Wolfgang Boetsch betonte, dass auf der Basis des Regelwerkes ein chancengleicher und funktionsfaehiger Wettbewerb in der Branche geschaffen werden soll.

Unternehmen, die Uebertragungswege fuer oeffentliche Telecom-Services oder selbst den oeffentlichen Telefondienst anbieten wollen, koennen, wie bekannt, kuenftig dafuer eine Lizenz beantragen. Dabei sollen Lizenzen nur dann begrenzt werden, wenn die Ressourcen wie im Fall der Funkfrequenzen knapp sind. Bereits vergangene Woche begann die erste Lesung im Bundestag; diese Woche folgte die erste Beratungsrunde im Postausschuss. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz, dem auch noch der Bundesrat zustimmen muss, alle parlamentarischen Huerden genommen haben.