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Technik für staatliche Kontenabfrage bereitet Probleme

30.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das umstrittene Gesetz zur staatlichen Abfrage der Stammdaten von Privatkonten tritt zum 1. April 2005 in Kraft, doch die Technik für den automatischen Zugriff bereitet Probleme. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des "Münchner Merkur". Das geplante automatisierte Abfrage-Verfahren werde erst 2006 in Betrieb gehen, sagte eine Sprecherin der Tageszeitung. Offenbar bereitet die Vernetzung der Systeme massive Probleme, so dass die Abfragen zwischenzeitlich per Hand vorgenommen werden muss.

Das Gesetz erlaubt es Finanzämtern und anderen Behörden auf die Daten sämtlicher Kontoinhaber zuzugreifen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung werden zunächst aber nur Stammdaten übermittelt, also Name, Geburtsdatum, Anschrift oder Verfügungsberechtigte. Die Offenlegung von Guthaben und einzelnen Transfers kann von den Banken erst verlangt werden, wenn sich der Verdacht erhärtet hat. Kritiker sehen in dem Gesetz das Ende des Bankgeheimnisses in Deutschland. (jha)