DV und Recht

Tarif auch für nichtorganisierte Unternehmen

09.05.1997

KASSEL (jlp*) - Wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf die einschlägigen Tarifverträge hingewiesen wird, müssen sich Unternehmen selbst dann an die tariflichen Löhne und Gehälter halten, wenn sie nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind. Das gilt insbesondere, wenn sich der Arbeitgeber in der Vergangenheit nach den Tarifvereinbarungen gerichtet und die Lohnerhöhungen vollzogen hat.Bundesarbeitsgericht, AZ: 5 AZR 499/95