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T-Online mahnt Peer-to-Peer-Nutzer ab

04.02.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - T-Online-Kunden, die Peer-to-Peer-Dienste (P2P) wie "Morpheus" zum Tausch urheberrechtlich geschützter Programme genutzt haben, erhalten in diesen Tagen unangenehme Post, berichtet die CW-Schwesterpublikation "PC-Welt". Darin listet der Provider betroffenen Nutzern auf, welche Software sie von ihren Accounts aus angeboten haben und wer die Inhaber der Urheberrechte sind. Weitere Verstöße würden Folgen nach sich ziehen.

Laut T-Online-Pressesprecher Michael Schlechtriem sei man zu diesem Schritt gezwungen gewesen, da eine US-Organisation mit berechtigem Interesse an T-Online herangetreten sei. Der Provider suche von sich aus nicht gezielt nach solchen Verstößen, so Schlechtriem. Es seien auch keine Informationen über Kunden an die Organisation weitergegeben worden.

Laut Telekommunikationsdienstgesetz müssen Provider Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben können. Dazu speichern sie die IP-Adressen der einzelnen Sitzungen zusammen mit der dazugehörenden Telefonnummer 80 Tage lang. (lex)