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AOL und T-Online einigen sich

T-Online-Kunden werden bei Aktienvergabe bevorzugt

28.03.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nutzer von T-Online dürfen bei der Aktienvergabe Anfang April bevorzugt werden, wenn sie vor dem 24. März 2000 als Kunden registriert wurden. Darauf haben sich AOL und die Deutsche Telekom geeinigt. Allerdings muss T-Online die Werbung für die Kampagne einstellen und darf nur noch auf den Internet-Seiten darüber informieren. In einer groß angelegten Werbeaktion hatte T-Online für den Fragebogen auf seinen Internet-Seiten geworben. Wer die Seiten ausfüllt, sollte mit Vorteilen bei der Aktienvergabe belohnt werden. Das Gericht hatte die Aktion auf Verlangen von AOL mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt. Die Telekom legte daraufhin Widerspruch ein. Am kommenden Montag will die Deutsche Telekom die Preisspanne der T-Online-Aktien bekannt geben.