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T-Online-Aktionäre verlangen Sonderprüfung

28.04.2006
Der Internet-Anbieter soll vor der Verschmelzung mit dem Mutterkonzern Deutsche Telekom versucht haben, den eigenen Aktienkurs zu drücken.

Im Streit um die Verschmelzung von T-Online mit dem Mutterkonzern Deutsche Telekom wollen unzufriedene Aktionäre auf der Hauptversammlung des Internet-Anbieters nächste Woche einen Sonderprüfungsantrag stellen. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD). Es bestehe der Verdacht, dass T-Online bereits vor Ankündigung der Fusion versucht habe, den eigenen Aktienkurs zu drücken, sagte dem Blatt Peter Dreier von der Kanzlei Dreier Riedel, die im Auftrag von Investoren gegen die Verschmelzung klagt.

"Es wurde versucht, T-Online billig zu reden", sagte der Anwalt. Dadurch habe die Telekom ihre Tochter preiswert übernehmen können. Den Aktionären sei ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich entstanden. T-Online soll nach dem Willen des Hauptaktionärs Telekom mit der Festnetzsparte des Ex-Monopolisten verschmolzen werden.

Dreier sagte weiter, in der Sonderprüfung solle auch das Verhalten der Vorstände im Vorfeld genauer untersucht werden. "Der Informationsfluss zwischen den Telekom-Managern und denen von T-Online muss untersucht werden." Als Beispiel für eine mutmaßliche Absprache nannte Dreier die Internet-Telefonie (VoiP). In dieses Geschäftsfeld sei T-Online aus Rücksicht auf die Telekom erst sehr spät eingestiegen.

Gegen die Verschmelzung laufen zahlreiche Klagen, nicht zuletzt wegen des Umtauschverhältnisses der T-Online-Papiere in Telekom-Titel, das zahlreiche Aktionäre für ungerecht halten. Viele von ihnen hatten die Aktien beim Börsengang von T-Online für 27 Euro gekauft. Nun bietet ihnen die Telekom für jedes Papier weniger als ein Drittel davon.

Im kommenden Monat will der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz darüber entscheiden, ob die vor über einem Jahr beschlossene Fusion ungeachtet des Verfahrens ins Handelsregister eingetragen werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor die Fusion der beiden Firmen bewilligt. (mb)