T-Com: Bundesnetzagentur verfügt IP-Bitstromzugang

13.09.2006
Eine neue Regulierungsverfügung verpflichtet die Deutsche Telekom, ihren Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internet-Protokolls zu gewähren.

Der IP-Bitstrom versetzt die Telekom-Konkurrenten in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internet-Zugänge anzubieten. Als Resultat würden die Verbraucher künftig eine noch größere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Breitbandangeboten haben, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth,

anlässlich der Bekanntgabe der bereits von der EU-Kommission abgesegneten Regulierungsverfügung: "Die Breitbandpenetration und -nutzung in Deutschland werden dadurch weiter gefördert."

Laut der Verfügung, die auch das geplante superschnelle VDSL-Netz betrifft, muss die Telekom den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Darüber hinaus muss sie nunmehr innerhalb von maximal drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen. (mb)