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Suse darf seine Linux-7.3-Version wieder ausliefern

10.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die vom Landgericht München erlassene einstweilige Verfügung gegen die Nürnberger Softwareschmiede Suse GmbH, die den Vertrieb von Suse Linux 7.3 in Deutschland verbot (Computerwoche online berichtete), ist gegenstandslos. Wie das Unternehmen mitteilte, habe man sich mit der Klägerpartei Crayon Vertriebs GmbH aus Kiel außergerichtlich geeinigt. Damit kann Suse seine Version hierzulande wieder ungehindert ausliefern.

Streitpunkt war ein Link in der grafischen Benutzerführung "KDE" auf das Grafikprogramm "Krayon", das einst zum Büropaket "KOffice" gehörte. Allerdings ist Krayon auf den aktuellen Suse-CDs nicht mehr enthalten, da die Entwicklung schon vor einiger Zeit eingestellt wurde. Der Anbieter Crayon machte jedoch geltend, der übriggebliebene Menüpunkt "Krayon" im KDE-Startmenü von SuSE Linux 7.3 verletze die Rechte an seiner Marke. Deshalb hatte das Kieler Unternehmen mit Unterstützung des auf Abmahnungen spezialisierten Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth eine einstweilige Verfügung gegen Suse erwirkt. Wie Suse in einer Pressemitteilung berichtet, verzichte Crayon nun auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung und verlange auch keine Lizenzzahlungen seitens des Nürnberger Linux-Distributors. (ka)