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Studie: Einsatz von Open-Source-Software ist rechtlich bedenklich

03.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Nutzen und Vermarkten quelloffener Software birgt juristische Probleme, heißt es in einer Studie von Prof. Dr. Gerald Spindler, Rechtswissenschaftler an der Universität Göttingen. Spindler, der die Studie "Rechtsfragen der Open Source Software" im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie) erhoben hat, nennt die GPL (Gnu General Public License) als Hauptproblem des Open-Source-Konzepts.

Schwierigkeiten gebe es unter anderem beim Haftungsrecht. Da quelloffene Software in der Regel von mehreren Entwicklern weltweit erstellt werde, müsse nach deutschem Recht jeder Entwickler für Fehler haftbar gemacht werden. Das sei in der Praxis kaum möglich. Außerdem sei die Haftung lediglich auf Fehler eingeschränkt, die auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beruhen, was die Ansprüche der Nutzer stark einschränke.

Bedenklich sei es auch, die Software auf Bedürfnisse im eigenen Haus anzupassen. Die Bezahlung der die Anpassungen vornehmenden Mitarbeiter durch den Arbeitgeber verstoße gegen die Lizenzbedingungen der GPL, da diese festschreibe, die Software unentgeltlich zu überlassen.

Axel Metzger, Leiter des Ifross (Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software) hält die Studie für interessengeleitet. der dahinterstehende Verband VSI leiste Lobbyarbeit für die kommerzielle Software-Industrie und mache deshalb Stimmung gegen Open Source, zitiert ihn die "Finacial Times Deutschland". Metzger, der sich ebenfalls mit rechtlichen Fragen der GPL beschäftigt, meint, dass die Auftragsstudie in großen Teilen Probleme darstelle, die nach geltendem deutschen Recht gelöst werden können. Die Kritik Spindlers beziehe sich nur auf Einzelfragen. Der Wissenschaftler stehe gegen die Mehrheit der IT-Juristen, von Rechtsunsicherheit könne keine Rede sein.

Die Studie steht beim VSI zum kostenlosen Download im PDF-Format bereit. (lex)