EDV und Recht

Streitfall zu hohe Gebühren im Mobilfunk

26.09.1997

BERLIN (jlp*) - Es gibt keinen Anscheinsbeweis für Diensteanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze dahin, daß die automatische Gebührenerfassung richtig arbeitet und die Gebührenforderungen richtig sind, wenn innerhalb einer relativ kurzen Zeit (im vorliegenden Fall vier Tage) mit zwei Funktelefonen insgesamt reine Gesprächskosten - das heißt: ohne Mehrwertsteuer - von rund 18000 Mark vertelefoniert worden sein sollen.

In einem solchen Fall ist die Möglichkeit, daß teure Auslandsgespräche geführt worden sind nicht wahrscheinlicher als die eines technischen Fehlers oder einer fehlerhaften Gebührenerfassung.

Der Mobilfunkanbieter muß daher den Beweis führen - so die Auffassung des Landgerichts Berlin -, daß der Teilnehmer tatsächlich diese Gebühreneinheiten vertelefoniert hat. Kann der Mobilfunkanbieter diesen Beweis nicht führen, werden die Telefongebühren nicht fällig.

Landgericht Berlin, Az.: 5 0 68/95

*jlp = Juristischer Literatur-Pressedienst