Web

Streit zwischen Yahoo und Frankreich geht weiter

24.08.2004

Seit vier Jahren nun schon streiten Yahoo und Frankreich vor Gericht darüber, ob ein international arbeitender Internet-Anbieter in seiner Geschäftstätigkeit durch nationale Gesetze und Bestimmungen behindert werden darf. Ein französischer Richter hatte im Jahr 2000 Yahoo per Gerichtsentscheid aufgefordert, alle auf seinen Websites angebotenen Nazi-Devotionalien aus dem Angebot zu nehmen. Zumindest sollten französische Bürger keinen Zugriff mehr auf solche Offerten haben. Yahoo wehrte sich mit einer Gegenklage vor einem kalifornischen Gericht und argumentierte, die französische Institution habe nicht das Recht, auf Inhalte Einfluss zu nehmen, die auf in den USA lokalisierten Servern deponiert sind. Hierzu berief sich Yahoo auch auf den ersten Zusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Yahoo hatte seine Klage beim Distriktgericht in Santa Clara, Kalifornien, im Jahr 2000 eingereicht. Im November 2001 gab das Gericht dem Internet-Händler Recht. Es entschied, dass Frankreich juristisch nicht autorisiert sei, seine Blockade von Internet-Inhalten auf die USA auszudehnen. Das Gericht hielt es auch für erwiesen, dass die französische Gerichtsentscheidung gegen den ersten Verfassungszusatz der USA verstößt. Hierin wird die Religionsfreiheit, die Freiheit der Rede und der Presse sowie die Versammlungsfreiheit der Bürger festgehalten.

Am vergangenen Montag verwarf nun ein US-Appellationsgericht diese Entscheidung wieder. Allerdings traf es keine Entscheidung in der Sache. Vielmehr stellte das Berufungsgericht nur einen formalen Fehler fest. Das kalifornische Gericht habe nicht das Recht gehabt, in der Angelegenheit überhaupt tätig zu werden. Ein juristischer Experte erklärte hierzu, das Gericht in Santa Clara hätte die Klage gar nicht erst annehmen dürfen. Denn es sei nicht möglich, Frankreich vor ein US-amerikanisches Gericht zu zitieren, ohne dass die Franzosen von sich aus um eine gerichtliche Entscheidung auf amerikanischen Boden nachgesucht hätten.

Unabhängig von diesen formalen Streitigkeiten hatte sich Yahoo bereits im Januar 2001 einverstanden erklärt, Nazi- und Ku-Klux-Klan-Utensilien nicht mehr über seine Websites zu vertreiben.

Der vorliegende Fall exemplifiziert einmal mehr die Probleme, die mit dem wirtschaftlichen Handel im Internet einerseits und den juristischen Gegebenheiten in den einzelnen Nationen andererseits einhergehen. Bislang gibt es keine internationale Regelung, die festlegt, inwieweit nationales Recht Auswirkungen auf global agierende Web-Händler hat.

Yahoo selbst hatte sich in einem anderen Fall nationalen Supremats sehr wohl flexibel gezeigt: Vor zwei Jahren unterzeichneten die Vertreter der Yahoo-Niederlassung in China eine Erklärung, in der sich die US-Amerikaner verpflichteten, genauestens darauf zu achten, welche Informationen sie auf ihren chinesischen Websites veröffentlichten. Sie erklärten sich zudem einverstanden, "schädliche" Informationen zu bannen. Seinerzeit hatte die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" dieses Entgegenkommen von Yahoo an die chinesische Obrigkeit scharf kritisiert. (jm)