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Streit zwischen Gema und YouTube geht in neue Runde

22.05.2012
Der Streit um Musikvideos bei YouTube wird die Justiz in Deutschland noch lange beschäftigen. Nachdem sich die Google-Plattform und die Gema am Verhandlungstisch nicht einigen konnten, legten beide am Montag Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein.

YouTube sei zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. "Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen", sagte eine Google-Sprecherin. Daher habe man gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingelegt.

Die Gema begründete ihren Schritt damit, dass die Verhandlungen mit YouTube in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt hätten. "Wir wollen uns verständigen", sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben." Auch die YouTube-Sprecherin betonte die Kompromissbereitschaft ihres Unternehmens. "Wir wollen weiterhin mit der Gema verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können."

Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen.

Content-ID allein reicht nicht

Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen. Besonders gegen diesen Aspekt des Urteils will sich YouTube in der Berufung zur Wehr setzen.

Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.