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Streit um Web-Apotheke Docmorris geht nach Luxemburg

10.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Rechtsstreit um den grenzüberschreitenden Medikamenten-Vertrieb im Internet zwischen der niederländischen Online-Apotheke DocMorris und dem Deutschen Apothekerverband geht weiter. Das Landgericht Frankfurt hat das Verfahren ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Erst nach Klärung einiger noch offener Rechtsfragen wird das Verfahren gegen DocMorris vor dem Frankfurter Gericht wieder aufgenommen und entschieden.

In Luxemburg muss nun vor allem erörtert werden, ob eine nationale Richtlinie, die wie in Deutschland den Online-Versandhandel durch zugelassene Apotheken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verbietet, gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs verstößt. Dies betrifft auch das nationale Verbot der Werbung für den Medikamentenversand. In einem vorangegangenen Urteil im Juni dieses Jahres entschieden die Frankfurter Richter in einem Berufungsverfahren, dass die Web-Apotheke DocMorris zwar Medikamente via Internet verkaufen, jedoch nicht für die Produkte beziehungsweise den Versandhandel online werben darf (Computerwoche online berichtete). Mit einer Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs ist voraussichtlich gegen Ende des kommenden Jahres zu rechnen, so dass ein endgültiges Urteil erst im Jahr 2003 gefällt werden kann.