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Außergerichtlich

Streit um Twitter-Account 'Mannheim' beigelegt

29.01.2010
Von pte pte
Im Rechtsstreit um die Nutzung des Twitter-Accounts mit dem Benutzernamen "Mannheim" lenkt die Stadt Mannheim nun ein. Die Rechtslage bleibt schwierig.

Laut dem mit einer Klage bedrohten Twitter-User Mark Zondler, der Geschäftsführer der Software-Firma Mikogo ist, konnte man sich auf "partnerschaftlicher Basis" doch außergerichtlich einigen. Zuvor hatte die Rechtsabteilung der Stadt Zondler die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung nahegelegt, sich auf den Namensschutz für Gemeinden berufen und den Gebrauch des Accounts als "identitätsverwirrend" angeprangert.

Die plötzliche Friedensschließung nach einer Woche bedeutet für ähnlich gelagerte Fälle aber auch, dass Zondler der ursprünglich gegenüber pressetext geäußerten Absicht der "Schaffung von Rechtssicherheit" nicht nachkommt. Stattdessen sieht der außergerichtliche Vergleich mit der Stadt Mannheim so aus, dass man die "jeweiligen Interessen zu berücksichtigen" versucht und "momentan eine außergerichtliche Einigung" statt eines Gerichtsprozesses vorzieht. Denn die Rechtslage sei "schwierig" und werde "unterschiedlich interpretiert". In dem pressetext vorliegenden Vergleich heißt es, dass Zondler den Account unter Bedingungen behalten darf.

Um den bereits 2007 registrierten Twitter-Benutzernamen weiterführen zu dürfen, verpflichtet sich Zondler dazu, unverzüglich seinen Namen, sein Bild und einen Hinweis in den Biografie-Angaben zu führen, dass er nicht die Stadt repräsentiert. Damit soll eine Zuordnungsverwechslung mit der Stadt Mannheim vermieden werden. Zudem darf der Mikogo-Co-Gründer den Benutzernamen vor Ablauf von 24 Monaten seit Abschluss der Vereinbarung nicht an Dritte übertragen. Im Gegenzug zieht die Rechtsabteilung der Stadt sowohl Abmahnung als auch Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung zurück.

Bereits vor der Einigung mit der Stadt hatte sich Zondler sowie dessen Anwalt zuversichtlich gezeigt, einen einvernehmlichen Ausgang in der Causa herbeizuführen. "Es dürfte schwer für die Stadt vor Gericht werden, mir eine böswillige Absicht der Namensgebung zu unterstellen. Schließlich habe ich nie vorgehabt, die Stadt damit direkt oder indirekt zu repräsentieren", so Zondler gegenüber pressetext. Das Einlenken der Stadt bedeutet nun, dass man sich vor dem Ablauf eines Jahres seit dem Abschluss des Vergleichs dazu verpflichtet, kein Verfahren einzuleiten und keine Rechtsansprüche gegenüber dem Twitter-Betreiber geltend zu machen. (pte)