Vor BGH-Urteil

Streit über gebrauchte Softwarelizenzen geht wohl in nächste Runde

17.07.2013
Der Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen geht wahrscheinlich in eine weitere Runde.
Großer Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe
Großer Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe
Foto: BGH

Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe an. Demnach will der BGH die Klage von Oracle gegen die Münchner Firma UsedSoft wohl nicht selbst entscheiden, sondern zur weiteren Klärung zurück an das Oberlandesgericht (OLG) München geben. Sein Urteil will der BGH am späten Nachmittag bekanntgeben. (Az. I ZR 129/08)

UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden laden die Software direkt von der Oracle-Webseite herunter. Oracle klagte zunächst mit Erfolg dagegen vor dem OLG München. UsedSoft ging in Revision und brachte den Fall 2010 vor den BGH, der ihn für die Prüfung des europäischen Rechtsrahmens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.

Der EuGH entschied 2012, dass gebrauchte Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiter verkauft werden dürfen. Am Mittwoch hat der BGH den Fall nun zum zweiten Mal verhandelt. Ob UseSoft die Vorgaben des EuGH konkret erfülle und die Lizenzen demnach weiterverkaufen dürfe, müsse wohl das OLG klären, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm am Vormittag. (dpa/tc)