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Steuerbehörde drückt bei Mitarbeiter-PCs von Ford und WestLB Auge zu

14.09.2000
Deutsche Steuergesetzgebung: Wir machen den Weg nicht immer frei

CW-Bericht von Jan Bernd Meyer

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bertelsmann schenkt seinen 75 000 Mitarbeitern in 14 Ländern einen PC mit Internet-Zugang für die Nutzung zuhause. Während aber ausländische Bertelsmänner das Angebot bereits wahrnehmen können, schauen ihre deutschen Kollegen in die Röhre: Das Einkommensteuergesetz hierzulande verhindert die Aktion. Weil Ford-und WestLB-Angestellte ihre PCs daheim nur nutzen und die Geräte offiziell nicht in den Besitz der Beschäftigten übergehen, brauchen diese Konzerne den Fiskus nicht zu fürchten.

Ausgerechnet die deutschen Angestellten des Medienkonzerns aus Gütersloh kommen vorläufig nicht in den Genuss des attraktiven Angebots. Nach Paragraph 19, Absatz 1, Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes gehört nämlich hierzulande zum steuerpflichtigen Arbeitslohn jeder geldwerte Vorteil, den ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt. Dabei ist es egal, ob es sich bei der Zuwendung um einen einmaligen oder wiederkehrenden Vorteil handelt oder ob der Mitarbeiter vielleicht sogar einen Anspruch auf solch eine Vergünstigung hat. Den Marktwert des Arbeitgebergeschenks muss der Arbeitnehmer versteuern.

Ein Mitarbeiter mit einem Jahresverdienst von rund 70 000 Mark, der bei Bertelsmann-Angestellten im Durchschnitt durchaus angesetzt werden kann, muss im steuerlich ungünstigsten Fall bei einem Geschenk im Wert von 1000 Mark insgesamt 650 Mark an Abgaben zahlen. Das preiswerteste der drei Angebotspakete, das Compaq für Bertelsmann schnürt, würde nach Auskunft von Compaq-Sprecher Herbert Wenk rund 2000 Mark kosten. Hierin ist der zusätzlich angebotene Drucker von Hewlett-Packard nicht einmal enthalten. Entsprechend hoch wären also die Abgaben.

Bertelsmann wird deshalb den Start der Initiative "Alle ins Netz" in Deutschland "auf Grund erwarteter Veränderungen in der Steuergesetzgebung vorerst“ verschieben. Informationen aus unternehmensnahen Kreisen zufolge verhandelt der Medienkonzern momentan mit Finanzminister Hans Eichel über eine Sonderregelung.

Ford, ABB und WestLB kamen auf Umwegen zum Ziel

Ford ist diesbezüglich schon einen wesentlichen Schritt weiter: Seit vergangenem Freitag darf der Autokonzern auch in Deutschland, was er in seinem Mutterland USA schon lange praktiziert: PCs an alle seine Mitarbeiter zu "verschenken". Im Februar hatte das Unternehmen angekündigt, seinen weltweit 350 000 Mitarbeitern einen PC von Hewlett-Packard für einen monatlichen Obolus von zehn Mark zu überlassen. Nachdem Minister Eichel Wind von der Aktion bekam, hielt die Finanzbehörde gleich die Hand auf. 40 Millionen Mark sollte Ford Deutschland in das Säckl der Berliner Geldeintreiber spülen (Computerwoche.de berichtete) . Hierzu war das Unternehmen nicht bereit.

Ford hat nun nach den Worten des Unternehmenssprechers Hans Jürgen Fuchs mit den Finanzbehörden einen Königsweg aus dem Dilemma gefunden. Entscheidend für das Einlenken der Finanzbehörden war die Art der Deklaration der PC-Morgengabe: Ford hatte seinen Mitarbeitern die PCs ursprünglich für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren überlassen wollen. Danach sollten die Geräte in den Besitz der Angestellten übergehen. Genau hier setzt die gemeinsam mit den Finanzbeamten gefundene Lösung jetzt an: Ford verteilt nun die PCs per "Nutzungsüberlassung“ an seine Mitarbeiter in Deutschland. Ursprünglich sollten die Rechner per "Eigentumsübertragung“ vergeben werden. Offiziell ist der einzelne Ford-Angestellte nach der jetzt gefundenen Lösung nicht Besitzer des PCs. Durch den fiskaltechnischen Trick reduziert sich dadurch der monatliche Nutzungswert des Computers auf zirka 30 bis 40 Mark. Von einer Besteuerung des geldwerten Vorteils kann aber nach der Finanzrechtsprechung abgesehen werden, wenn ein monatlicher Nutzungswert von 50 Mark nicht überschritten wird.

Ob das Finanzministerium, die Oberfinanzdirektion und das jeweils zuständige Finanzamt von der Besteuerung absieht, liegt im weiteren am Verhandlungsgeschick des Konzerns. Ford hatte offensichtlich mit Verweis auf die andersartige und mitarbeiterfreundlichere Gesetzeslage in anderen Ländern gute Argumente.

Bei der jetzt gefundenen Lösung handele es sich aber nicht um eine "Lex Ford“, sondern um eine Lösung, die im Rahmen der Bundesgesetzgebung erzielt wurde, betont Fuchs. In Deutschland werden von den insgesamt etwa 30 000 Angestellten rund 80 bis 85 Prozent das Angebot nutzen, erwartet der Sprecher. Auch das Unternehmen Ford muss für die PCs keine Steuern an die Berliner Bundesbehörde entrichten.

Diese Regelung macht sich nun auch die ABB AG aus Mannheim zunutze. Das auf Stromübertragung und –verteilung, Automatisierungstechnik und Öl, Gas- und Petrochemie spezialisierte Unternehmen spendiert seinen 20 000 deutschen Mitarbeitern für ein Jahr einen kostenlosen, privaten Internetanschluss. Das Unternehmen kommt auch für die Kosten von 2,9 Pfennig pro Minute für monatlich bis zu 30 Stunden privaten Internet-Surfens sowie für die Monatsgrundgebühren von acht Mark auf. "Mit diesem Angebot“, so ABB-Sprecher Alexander Sonneck gegenüber der CW, "liegen wir unter den 50 Mark, ab denen das Finanzamt Abgaben verlangt".

Die ebenfalls spendable WestLB hat einen anderen Trick genutzt: Sie bietet ab vergangenem Freitag ihren 7200 inländischen (weltweit 11 000) Mitarbeitern Toshiba-Notebooks an, auf die sie neben einer Internet-Software samt WWW-Zugang Microsofts "Office“-Paket aufgespielt hat. Für diese Bürosoftware bieten die Banker Weiterbildungsmassnahmen an, die in der Freizeit stattfindet. Die Aktion "Fit for the Future“ wird also als Weiterbildungsmaßnahme deklariert. Außerdem zahlen die Angestellten 40 Monate lang einen Beitrag von 15 Mark. Wie WestLB-Sprecher Michael Wilde mitteilte, geht analog zum Ford-Vorgehen auch bei seinem Unternehmen das Gerät nicht in den Besitz der Angestellten über. WestLB rechnet damit, dass zirka 90 Prozent aller Angestellten das Angebot wahrnehmen werden.

Bertelsmann kämpft noch um grünes Licht aus Berlin

Bei Bertelsmann ist der Trick nicht so einfach anwendbar: Laut Unternehmenssprecher Manfred Harnischfeger haben die Mitarbeiter des Medienkonzerns die 50-Mark-Regelung durch Kaufoptionen in den Haussortimenten schon ausgeschöpft. Mittlerweile habe sich aber das Bundeskanzleramt in die PC-Aktion der Gütersloher eingeschaltet. Bertelsmann erwartet einen wesentlichen Hinweis von einer Rede, die Bundeskanzler Gerhard Schröder am 18. September auf der Expo in Hannover zum Thema Informationsgesellschaft halten wird: "Da werden wir ganz genau hinhören, was Gerhard Schröder da sagt."

Die ausländischen Bertelsmann-Angestellten können seit dem 7. September 2000 unter drei PC-Konfigurationen ihr Heimsystem wählen. Die Grundversion, ein Compaq-PC "Deskpro EX“ mit einem mit 633 Megahertz getakteten Intel-Pentium-III-Prozessor, wird mit einem Drucker von Hewlett-Packard, Modem sowie Soundkarte, Lautsprecher und Windows-98-Betriebssystem ausgeliefert. Alle erforderliche Software für den Internet-Zugang ist ebenfalls aufgespielt. Die Geräte werden unentgeltlich für die Mitarbeiter an deren Privatadresse geliefert. Neben einer Drei-Jahres-Garantie können die Konzernangestellten auch eine kostenlose Hotline der Bertelsmann Services Group (BSG) benutzen. Die BSG ist als Generalunternehmen auch verantwortlich für das Projekt-Management und die weltweite Logistik.

Für die zweite PC-Variante mit schnellerem 800-Megahertz-Prozessor sowie für die Laptop-"Armada-E500“-Option müssen die Bertelsmann-Angehörigen eine Zuzahlung leisten – wenn sie denn grünes Licht aus Berlin bekommen.