Standardregelungen für die Lebensmittelwirtschaft

24.09.1976

MÜNCHEN - Dem "gewaltigen Kräfteverschleiß" beim Wettbewerb zwischen Industrie und Handel um die Durchsetzung eines bestimmten Abrechnungssystems will die Kölner Zentrale für Coorganisation (CCG) zumindest in der Lebensmittelwirtschaft ein Ende machen. Sie hat Standardregelungen für die Abwicklung des Überweisungs- und des Streckengeschäftes entwickelt.

Die Lebensmittelwirtschaft unterscheidet vier Formen der Geschäftsbeziehungen zwischen Industrie, Groß- und Einzelhandel:

Lagergeschäft: Hier liefert und berechnet die Industrie ihre Waren an den Großhandel, der Großhandel liefert und berechnet an den Einzelhandel.

Überweisungsgeschäft: Die Reisenden der Industrie besuchen die Einzelhandelsgeschäfte, geben aber eventuelle Aufträge dieser Einzelhändler an deren Großhändler weiter. Der Großhändler liefert und berechnet die Ware an den Einzelhandel.

Streckengeschäft: Die Industrie beliefert den Einzelhandel direkt, berechnet die Ware aber dem Großhandel, der seinerseits die gleichen Waren dem Einzelhandel berechnet.

Agenturgeschäft: Dabei liefert und berechnet die Industrie ihre Warenlieferungen an den Einzelhandel, beauftragt aber die Großhandlung, für sie den Rechnungsbetrag zu kassieren.

Hersteller könnte Rechnungen für Händler drucken

Ein Großhandelsunternehmen hat durchschnittlich 250 Streckengeschäftsbeziehungen und muß jährlich - so berichtete Heinz Spitzlay von der Rewe-Zentrale - rund 180000 Lieferscheine verarbeiten. Der Hersteller, der häufig genötigt ist, großhandelseigene Vordrucke als Lieferscheine zu benutzen, könnte bei solchen Geschäften mit seiner EDV-Anlage ohne große Schwierigkeiten außer der eigenen Rechnung auch die Rechnung des Großhändlers ausdrucken. Beim Großhandel müssen die Daten bislang neu erfaßt werden.

Vorschläge für alle Betriebsgröße

Mit fünf Standardlösungen, die auf unterschiedliche Betriebsgrößen zugeschnitten sind, will die CCG erreichen, daß die bei der Abwicklung eines Geschäftsvorfalles anstehenden Arbeiten jeweils von dem Partner erledigt werden, der sie am einfachsten bewältigt. Geregelt sind in dem CCG-Vorschlag Abrechnungsvarianten, Formulare, Abrechnungsperioden und Meldesysteme. Als "gemeinsame Datensprache" dienen die europäische Artikel- und die bundeseinheitliche Betriebsnummer. -py