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Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Intershop

10.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Ermittlungen gegen die Softwarefirma Intershop AG wegen des Verstoßes gegen die Ad-hoc-Mitteilungspflichten werden offenbar ausgeweitet. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BAWe) hatte überprüft, ob das Unternehmen eine Ad-hoc-Meldung in der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 2001 verspätet veröffentlicht und damit möglicherweise Anleger bewusst getäuscht hat. Das Wertpapierhandelsgesetz regelt, dass Nachrichten über kursrelevante Informationen unverzüglich veröffentlicht werden müssen. Nach Angaben der BaWe-Sprecherin Sabine Reimer habe die Untersuchung erste Anzeichen für einen Verstoß gegeben. Jetzt werde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. "Die Unterlagen werden in den kommenden Tagen versandt", so Reimer.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Intershop-Chef Stephan Schambach und Finanzvorstand Wilfried Beeck eingeleitet (Computerwoche online berichtete). "Wir ermitteln wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Börsengesetz", sagte Behördensprecher Rüdiger Bagger. Der Untersuchung gingen vier Strafanzeigen voraus, die zum Teil von enttäuschten Anlegern stammen. Sie behaupten, durch den Kurssturz der Intershop-Aktien geschädigt worden zu sein und werfen den Verantwortlichen Kursmanipulation vor.