Vorstand erwägt Konsequenzen

Staatsanwalt konzentriert sich auf vier SAP-Insider

16.05.1997

Dietmar Hopp, Vorstandssprecher der SAP AG, Walldorf, hatte auf der Hauptversammlung (HV) am 7. Mai die Anzahl der Primär-Insider auf 71 beziffert. Vier Personen aus diesem Kreis haben, so der Frankfurter Staatsanwalt Job Tillmann, zu dem von der Bundesaufsicht für den Wertpapierhandel (BAWe) untersuchten Zeitraum mit SAP-Aktien gehandelt. Dabei geht es um einige Tage vor dem 23. Oktober des vergangenen Jahres, als die SAP-Papiere etwa ein Viertel ihres Wertes einbüßten.

Wie Tillmann bestätigt, ist noch keineswegs bewiesen, daß die vier Personen tatsächlich gegen das deutsche Kapitalmarktrecht verstoßen haben (siehe CW Nr. 19 vom 9. Mai 1997, Seite 3). Ebensowenig seien jedoch die anderen 67 Primär-Insider aus dem Schneider. Die Überprüfung der Bankgeschäfte habe zwar keine Verdachtsmomente auf gesetzeswidriges Verhalten geliefert. Aber es bestehe die Möglichkeit, daß Sekundär-Insider eingeschaltet worden seien.

Vor der Unternehmens-HV gab die Führungsriege der SAP eine eidesstattliche Erklärung ab: Kein Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats habe Insider-Informationen weitergegeben oder gesetzeswidrige Aktienverkäufe getätigt. Für die Staatsanwaltschaft ist eine derartige Erklärung allerdings unerheblich.

Darüber hinaus teilte der SAP-Vorstand mit, daß er über Konsequenzen nachdenke, falls sich der Verdacht gegen eigene Mitarbeiter erhärten sollte. Beispielsweise ziehe er in Erwägung, der Belegschaft während der ersten drei Wochen nach Abschluß eines Quartals den Handel mit SAP-Anteilen zu untersagen.