Späte Reaktionen

11.06.1976

Wolfgang Wissing Verwaltungsleiter des Instituts für automatische

Datenverarbeitung, Düsseldorf

Durch die sich überstürzenden Nachrichten aus den Beratungszimmern des Bundeshauses in Bonn mit dem Tenor: "Numerierung des Bürgers verfassungswidrig" und vor dem Hintergrund der drohenden Zurückweisung des Bundesmelde-Gesetzentwurfs wurden in diesen Tagen bundesweit die Melderechts-Experten und Computer-Fachleute in den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung aufgeschreckt. Neben den in Projektausschüssen seit Jahren zusammengefaßten ministeriellen Bastlern an einem neuen Bundesmelderecht stehen insbesondere die kommunalen Initiatoren der Einführung eines über die Ländergrenzen hinweg einheitlichen Personenkennzeichens für alle Bürger staunend vor der Aussicht, daß nahezu im letzten Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ein ausgesprochenes Verwaltungs-Rationalisierungsgesetz den Bach hinuntergespült wird. Ein Gesetz, welches nach seinem Inhalt, aber auch in seiner Wirkung seit seiner Einbringung im Jahre 1971 Politikern, Parlamentariern und Pressevertretern bekannt ist.

Sicher mag manchem Abgeordneten die ministerielle Vorstellung über den Aufbau zentraler Einwohner-Datenbanken schon im Gedanken daran nicht besonders behagen, daß jedes Einwohner-Register, welches zusätzlich zu den kommunalen Datensammlungen wie vorgesehen bei den Bundesländern aufgebaut wird, die Finanzkraft öffentlicher Haushalte eher strapazieren als entlasten muß. Sicher mag auch das von eben diesen Bundesländern entwickelte Verbundkonzept, bei dem die Einwohner-Zentralregister in den Rechenzentren der Bundes- und Länderbehörden untereinander und in einigen Ländern auch mit den Rechenzentren der Fachressorts gekoppelt sind, dem einen oder anderen Politiker den Eindruck vermitteln, daß hier der Weg zu einer Orvellschen Welt totaler Information über den Bürger sogar mit Gesetzeshilfe beschritten wird.

Die ersterwähnten möglichen Bedenken richten sich noch gegen die materielle Auswirkung des Bundesgesetzes. Hier bleibt festzustellen, daß der Gesetzentwurf selbst diese Auswirkungen zwar nicht programmiert, aber für die zu erwartenden Melderechtsvorschriften der Länder präjudiziert. Zweifellos gibt es Organisationsalternativen, mit denen ein weniger aufwendiges Vergabeverfahren für das Personenkennzeichen gewährleistet werden kann.

Über die zweiterwähnten möglichen Bedenken lohnt es sich jedoch, eingehendere Betrachtungen anzustellen. Schon in den ersten Phasen der Diskussion um das neue Melderecht wurden unter anderem die mit den Möglichkeiten heutiger Informationstechnologien vertrauter Wissenschaftler mit der ministeriellen Ideenwelt zentraler und miteinander verbundener Einwohner-Datensammlungen konfrontiert. Die Reaktionen zeigten, daß in Gedanken an solche personenbezogene oder personenbeziehbare Informationsvielfalt kein Vertrauen mehr auf behördliches Wohlverhalten gegenüber dem Bürger angebracht war. Obwohl mit keinem brauchbaren Fall eines Verstoßes gegen Amtsverschwiegenheit oder Computermißbrauch aus der Vergangenheit und Gegenwart ausgestattet, rüsteten sie sich zum Kampf gegen den sich abzeichnenden Staatseinfluß, warnten schon vor Jahren vor dem bevorstehenden staatlichen Eingriff in die Privat-Intims- oder Geheimsphäre friedlicher und nichtsahnender Bürger. Sie setzen nicht zuletzt unterstützt von Partei und Parlamentsvertretern die Heckenschere an das hoffnungsvoll, gewachsene Bäumchen eines Bundesmelderechts, dessen Äste die gleichgeschalteten Ländergesetze sind. Sie nutzten - ohne genaue Kenntnis von der botanischen Wirkung solcher Stütz- und Stutzmaßnahmen die weltweite Diskussion um Datenschutz und Datensicherheit, um den Abgeordneten mit der üblichen Gründlichkeit das alleinwirksame Medikament gegen falschverstandene Verwaltungsrationalisierung zu verabreichen: Ein perfektes Datenschutzgesetz.

Schöpft der Praktiker aus diesem Vorgehen die Hoffnung, daß mit ausreichenden Schutz- und Strafvorschriften die Basis geschaffen ist für eine durchgängige Verwaltungsrationalisierung mit Aussichten auf eine, das Medium Computer berücksichtigende Funktionalreform in der öffentlichen Verwaltung, so sieht er sich heute In diesem Glauben genarrt. Das Bundesdatenschutzgesetz geht offensichtlich mit mehr Aussichten auf Verabschiedung in die Bundestagsberatungen, als das Meldegesetz, welches - wie dargestellt - letztlich die Forderung nach dem umfassenden Datenschutz unüberhörbar gemacht hatte.

Die in dieser Situation ratund hilflosen Fachleute für Verwaltungsrationalisierung schauen zurück auf die vielen Jahre der Vorbereitung eines Gesetzes, das helfen sollte, ein längst überholtes Bürger-Registrierungssystem zu automatisieren und notwendige Adressregister bei vielen Verwaltungen zu aktualisieren. Ein Gesetz, das unter anderem auch viele Erleichterungen für den Bürger vorsah und den illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet erschwert hätte. Sie schauen zurück auf die Jahre der Zurückstellung notwendiger weiterer Automationsvorhaben im Hinblick auf das neue Melderecht, so zum Beispiel die Einbeziehung der Ausländer-Register und das Personenstandswesen in das automatisierte Einwohnerwesen die Anbindung der automatisierten Kraftfahrzeugzulassung, die Beseitigung der Papierregister der Einwohner-Meldeämter und die Herstellung einer bürgerfreundlichen Auskunftsbereitschaft in den Verwaltungsnebenstellen unter anderem der Großstädte. Der Gedanke an die kaum noch errechenbaren Vorleistungen und Investitionen läßt nur noch die Hoffnung zu, daß der vielleicht in einigen Punkten verbesserungswürdige Entwurf des Bundesmeldegesetzes doch noch die Hürden der bevorstehenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat überwindet.

(Siehe auch CW Nr. 16 vom 16. 4. 76, "Staatsstreich Bürgernummer")