Sonderregelungen fuer einige Drittlaender EU vereinfacht den Handel mit kriegsfaehigen High-Tech-Guetern

27.01.1995

BRUESSEL (IDG) - Neue Richtlinien der Europaeischen Union (EU) erleichtern den innereuropaeischen Handel mit kriegstauglichen High-Tech-Produkten. Dazu zaehlen insbesondere eine Reihe spezialisierter Rechner und die sie steuernde Software. Die zum 1. Maerz dieses Jahres in Kraft tretenden Regelungen gelten fuer EU- Mitglieder sowie fuer Australien, Kanada, die USA, Japan, Norwegen und die Schweiz.

Grundsaetzlich bleiben die Anforderungen fuer eine Exporterlaubnis von ruestungsfaehigen Guetern in Laender ausserhalb der EU unveraendert streng. Einige Staaten wie der Irak und Libyen duerfen ueberhaupt nicht beliefert werden.

Kritiker aus der Wirtschaft bemaengeln, dass die Regeln mit einem Anhang versehen sind, mit denen sich die Exporterleichterungen generell zuruecknehmen lassen. So kann ein Land den Export etwa einer Klimaanlage verbieten, wenn der "begruendete Verdacht besteht, dass sie in einem Gebaeude installiert wird, das der Entwicklung, Produktion oder Lagerung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen dient".

Noetig wurde die Neuregelung der Exportbestimmungen, weil nach Ende des Kalten Krieges die Listen des Coordinating Committee on Multilateral Export Controls (Cocom) ausser Kraft gesetzt wurden. Eine einfache Uebernahme dieser Regeln war nicht moeglich, weil fuer jedes Hersteller- und Abnehmerland unterschiedliche Produkte auf dem Cocom-Index standen. Mit den neuen Richtlinien hat die EU eine Harmonisierung vorgenommen.