Softwareverträge: Tipps für Auftraggeber

23.01.2004
Von 
Dr. Kevin Max von Holleben ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei Lexton Rechtsanwälte in Berlin.
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Überschreitung von vereinbarten Terminen und geplanten Budgets kann zum völligen Scheitern eines Projekts führen. Um typischen Projektrisiken vorzubeugen, sollte der Auftraggeber bei der Verhandlung und Gestaltung der Verträge die folgende Checkliste beachten.
Wer nicht zuviel zahlen möchte, sollte einen Festpreis vereinbaren.   Foto: Joachim Wendler
Wer nicht zuviel zahlen möchte, sollte einen Festpreis vereinbaren.   Foto: Joachim Wendler

Die eigentlichen Gründe für einen Projektabbruch sind vielfältig. Schuld sind beispielsweise unrealistische Zeitvorgaben oder überdimensionierte Projektvolumina, möglicherweise auch fehlende Akzeptanz beim Auftraggeber, nicht ausgereifte Software, fehlendes Know-how oder Kommunikationsschwierigkeiten. Keineswegs selten liegt die Ursache des Scheiterns aber auch in einer unzureichenden Ausgestaltung der Projektverträge. Die folgenden zehn Punkte sollen dem Auftraggeber einen groben Leitfaden für die Vertragsverhandlungen an die Hand geben:

1. Eine präzise Leistungsbeschreibung ist das A und O.

Versäumnisse in der Planungsphase rächen sich später besonders bitter. Trotzdem kommt diese Phase aus Zeitgründen häufig zu kurz. Sie dient vordringlich dazu, eine Leistungsbeschreibung, meist Pflichtenheft genannt, zu erstellen. Eine präzise Leistungsbeschreibung ist von entscheidender Bedeutung für den Projekterfolg, weil sie die Anforderungen an das zu liefernde System definiert. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass der Auftraggeber nur die Leistungen verlangen kann, die im Pflichtenheft aufgeführt sind. Stellt er beispielsweise erst im Laufe des Projekts fest, dass eine von ihm als selbstverständlich vorausgesetzte Funktion oder Schnittstelle in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten ist, so hat er auch keinen Anspruch auf Realisierung - zumindest nicht, ohne einen kostenpflichtigen Zusatzauftrag zu erteilen. Die Folgen sind höhere Kosten und vermeidbare Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern. Das ist für den Auftraggeber umso unangenehmer, als er sich nun in einer Situation der Abhängigkeit befindet, also eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition hat als vor Beginn des Projekts. Das beauftragende Unternehmen besitzt oft nicht das nötige Know-how, um die gewünschten Leistungen zu beschreiben. Unter diesen Umständen kann es sinnvoll sein, den Auftragnehmer gegen gesonderte Vergütung mit der Erstellung zu beauftragen. Entscheiden sich die Vertragsparteien für diese Variante, sollte aber explizit vereinbart werden, dass die Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber freizugeben ist.

2. Festpreise schützen vor bösen Überraschungen.