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Softwarepiraterie: Microsoft muss drei Millionen Francs zahlen

03.12.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Gericht in Nanterre hat Microsoft Frankreich wegen Softwarepiraterie verurteilt. Die Gates-Company muss drei Millionen Francs (umgerechnet rund eine Million Mark) Schadenersatz zahlen. Geklagt haben Raymond Perrin und Isabelle Cuadros, die Ende der 80iger Jahre mit der Firma "Syn´x Relief" Techniken und Tools zur 3D-Bearbeitung von animierten Bildern entwickelten und patentieren ließen.

Streitpunkt war das vom 3D-Grafikspezialisten Softimage entwickelte Microsoft-API-Toolkit (Application Programming Interface) "Softimage3D". Bis 1995 haben Syn´x Relief und die damals 100-prozentige Microsoft-Tochter Softimage zusammengearbeitet. Nach der Trennung von Syn´x Relief hat Softimage einige patentierte Techniken weiterverwendet und war deswegen bereits damals verklagt worden. 1996 ging Syn´x Relief bankrott, was der Firmengründer Perrin auf unfaire Geschäftspraktiken von Microsoft und Softimage zurückführt. Microsoft Frankreich will gegen das Urteil Berufung einlegen. (lex)