Software as a Service - worauf bei Verträgen zu achten ist

10.04.2008
Von Thomas Helbing

Das Ende der Laufzeit

Achten Sie darauf, dass Sie an einen SaaS-Vertrag nicht zu lange gebunden sind. Bei längeren Laufzeiten (über zwei Jahre) sollten eine nutzungsabhängige Vergütung und die Möglichkeit zur flexiblen Reduzierung des Nutzungsumfangs vorgesehen sein.

Besonders wichtig ist, vertraglich klar festzulegen, in welchem Zeitrahmen und unter welchen Bedingungen, insbesondere zu welchen Kosten, Sie am Ende der Laufzeit Ihre Daten zurückerhalten. Diese befinden sich im System des Anbieters, unter Umständen in einem proprietären Format. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Daten wieder zur Verfügung haben, wenn Sie am Ende der Laufzeit den Anbieter oder das Modell wechseln wollen.

Was im Vertrag drinstehen sollte

Auf Muster- oder Standardverträge lässt sich bei SaaS kaum zurückgreifen, schon weil sich die Modelle der Anbieter zum Teil stark unterscheiden. Auf folgende Punkte sollten Sie deshalb unbedingt achten, damit SaaS zum Erfolg wird:

  • Services im Vertrag exakt beschreiben;

  • Verfügbarkeit des Services und Sanktionen bei Verstößen in SLAs festlegen;

  • Kosten durch Setup und Integration klären;

  • Versteckte Kosten aufdecken;

  • Flexible Änderung des Nutzungsumfangs sicherstellen;

  • Auftragsdatenverarbeitungsvertrag vereinbaren und ausreichendes Datenschutzniveau sicherstellen

  • Regelungen treffen zur Rückholung der Daten am Ende der Laufzeit