So wird man seine Daten los

09.07.1976

"Ins freie Spiel der Kräfte" - so einer der Beteiligten - geriet das Artikelstammband eines Ulmer Filialunternehmens: Als die Firma ihr Rechenzentrum wechseln wollte, machte sie Bekanntschaft mit juristischen Tücken. Der bisherige Partner, der inzwischen seinen Produktionsbetrieb eingestellt hat, wollte das Band nicht herausgeben weil es "Bestandteil seiner Organisation" sei. Das Pokerspiel dauerte an, bis der Kunde begonnen hatte, die Daten komplett neu erfassen zu lassen - dann wurde ihm das Band schließlich noch nachgeschickt. Problem: Nur wenn im Vertrag vereinbart ist, daß die Datenträger dem Kunden gehören und auf Wunsch, spätestens aber bei Vertragsende herauszugeben sind, besteht ein Rechtsanspruch gegen das Rechenzentrum. In anderen Fällen ist die Rechtslage strittig. Der Geschäftsführer des Verbandes deutscher Rechenzentren, Lange-Hellwig: "Wenn im Vertrag steht, daß anteilige Programmier- und DE-Kosten berechnet werden, hat der Kunde keine Chance auf Herausgabe. Eine exakte Regelung ist gerade bei Stammdaten vorteilhaft - aber das ist höchstens bei der Hälfte der Service-Rechenzentren üblich."