Wo Mitarbeiter mitreden dürfen

So prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis

11.07.2009
Von Bert Stach

Was in IT-Zeugnissen alles drin stehen muss

Arbeitszeugnisse aus der IT-Branche dürften auf Grundlage dieses Urteils eine neue Qualität bekommen. Allein mehr als 100 verschiedene Berufe sind in der IT-Branche angesiedelt. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer konkreten Ausübung zusätzlich dadurch, in welchen Unternehmen und Bereichen jeweils gearbeitet wird. In der Regel wissen Arbeitnehmer dies sehr genau, ebenso kennen sie die Anforderungen ihres Jobs, des Unternehmens und der Branche.

Diese Quelle gilt es zu nutzen, denn es sollte künftig, ganz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, noch intensiver darum gehen, die branchen- und berufsspezifischen Belange der IT-Branche in den Zeugnissen herauszustellen, um sie dann einer Bewertung durch die Arbeitgeber zu unterziehen. Gefragt sind also aussagefähige Zeugnisse, die das Profil von Arbeitnehmern genau darstellen und ihre Arbeitsleistung passgenau beurteilen. Das ist die Erwartungshaltung künftiger Arbeitgeber.

In der IT-Branche sind selbstverständlich zu allererst Fachkenntnisse gefragt, also die verwendete Software, die Tools und Entwicklungsumgebungen etc. Dies gehört ins Arbeitszeugnis und zwar möglichst detailliert. Zusätzlich dürfen folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht fehlen: kreatives Potential, Flexibilität, Prozessorientierung, Zielorientierung, Markt- und Branchenkenntnis, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke, Fremdsprachenkenntnisse, zumindest Englisch, Betriebswirtschaftliches Know How, Kundenorientierung, Fehler- und Frustrationstoleranz, Denkvermögen, Kontaktfähigkeit, Lernbereitschaft, Organisationsfähigkeit, Selbstständige und systematische Arbeitsweise, Sorgfalt, Termintreue und Stressresistenz.

Dies sind die Eigenschaften und Fähigkeiten, die in IT-Arbeitszeugnissen zu bewerten sind, das erwarten künftige Arbeitgeber, das ist der "Branchenbrauch" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Fehlen Aussagen dazu, könnten damit geheime Botschaften verbunden sein und die sind in Arbeitszeugnissen verboten.