Wachstumsbeschleunigungsgesetz

So profitieren Sie von Steuererleichterungen

01.02.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Grunderwerbsteuer

Das neue Gesetz sieht eine neue Steuerbefreiung vor. Danach soll die Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen im Wege der Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach dem deutschen Umwandlungsgesetz oder einer vergleichbaren EU/EWR-Umwandlung nicht erhoben werden. Diese Steuerbefreiung ist indes auf Konzernfälle beschränkt, in denen ein herrschendes Unternehmen mit mindes-tens 95 Prozent unmittelbar und/oder mittelbar am Kapital der in den Umwandlungsvorgang einbezogenen Gesellschaften (abhängige Gesellschaften) beteiligt ist. Die Beteiligung muss fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Umwandlungsvorgang bestehen. Die Steuerbefreiung beseitigt damit zumindest in einer Reihe von Fällen ein seit langem bestehendes, stets kritisiertes Restrukturierungshindernis. Für viele Unternehmen macht es daher Sinn zu überprüfen, bislang aufgeschobene Restrukturierungen vor dem Hintergrund der Neuregelung neu zu überdenken.

Abschreibungen

Die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis bis zu 410 Euro ohne Umsatzsteuer sind ab dem 1. Januar 2010 wieder sofort absetzbar. Alternativ bleibt die Möglichkeit erhalten, für Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis von 150 Euro bis 1.000 Euro einen Sammelposten zu bilden. Die dort verbuchten Anschaffungen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig mit jeweils 20 Prozent abzuschreiben. Allerdings muss die Wahl für jedes Jahr einheitlich getroffen werden. Durch die Sofortabschreibung lassen sich die Betriebsausgaben liquiditätswirksam vorziehen. Wer also geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen will, sollte über eine Verschiebung in das kommende Jahr nachdenken. Demgegenüber hat der Sammelposten Vorteile, wenn eine Verbesserung der Ertragslage und eine damit einhergehende höhere Steuerbelastung in den nächsten Jahren absehbar sind.