Steuer-Ratgeber

So holen sich Informatiker ihre Steuern zurück

03.12.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Überzeugende Beweisführung erzielt den Freiberuflerstatus!

Die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Steuerpflichtige. Mit einer methodisch ausgerichteten Beweisführung ist der Freiberuflerstatus erzielbar. Dann fallen neben der Gewerbesteuer der IHK-Beitrag, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Kosten für eine doppelte Buchführung sowie die Bilanzerstellung weg. Das spart Zeit und Geld. Kommt es zu einer rückwirkenden Einstufung als Freiberufler, ist es zusätzlich möglich, die IHK-Beiträge erstattet zu bekommen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, den Freiberuflerstatus anzustreben. Die Erfolgsaussichten sind bei einer stringent methodischen Darstellung als hoch zu bezeichnen. Suchen Sie sich gegebenenfalls einen professionellen Ratgeber.

Anwendersoftwareentwicklung

Auch Anwendersoftwareentwicklung kann, wenn eine entsprechende Ausbildung vorliegt, freiberuflich sein. Nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist allerdings eine freiberufliche im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese setzt vielmehr voraus, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt. Die Entwicklung beispielsweise von "Trivialsoftware" erfüllt diesen Anspruch nicht.

Gutachtenerstellung

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler mithilfe eines durch einen fachkundigen Sachverständigen erstellten Gutachtens zu erlangen. Mithilfe einer Synopse wird der Gutachter die Ausbildung seines Klienten akribisch untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind die Tätigkeitsfelder zu analysieren und zu bewerten sowie die Ingenieurvergleichbarkeit zu verdeutlichen. Durch ein fundiertes und nachvollziehbares Gutachten ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen erreichbar. Die Nutzung dieser erfolgversprechenden Strategie ist sehr empfehlenswert.

Staatlich gefördertes Existenzgründungs-Coaching

In den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit und auch vor Beginn ist ein zu 50 bzw. 90 Prozent aus der Arbeitslosigkeit, staatlich gefördertes Gründungs-Coaching sinnvoll, um beim Start in die Selbstständigkeit fehlerlos zu agieren. Strategien für die Akquisition und das Marketing im Informatikbereich sind zu definieren, Geschäftsfelder für künftige Aufgabengebiete zu finden, Netzwerke aufzubauen, Versicherungsfragen einschließlich der Altersversorgung zu klären, vertragliche Gestaltungen der Haftungsproblematiken und des Kundenschutzes vorzunehmen, eine optimale steuerliche Gestaltung zu erreichen.

Die Betriebsanmeldung beim Finanzamt, die vertragliche Gestaltung, die Rechnungsschreibung, das Firmenlogo, die Homepage und der erste Jahresabschluss sind für die Anerkennung als Freiberufler von existentieller Bedeutung. Innerhalb des Coachings erstellte gutachterliche Testate verhindern die Gewerblichkeit und die Rentenversicherungspflicht.