Steuer-Ratgeber

So holen sich Informatiker ihre Steuern zurück

03.12.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
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Welcher Steuerpflichtige träumt nicht davon seine an das Finanzamt gezahlte Steuer erstattet zu bekommen. Diese Möglichkeit gibt es neuerdings für Informatiker, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen. Es winken nicht nur die Rückzahlung, sondern zusätzlich steuerfreie sechs Prozent Zinsen p.a.

Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch. Es gibt unter bestimmten Umständen sehr wohl rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt "neue Tatsachen” vorgetragen werden können. Zurzeit erhöhen die Gemeinden deutschlandweit die Gewerbesteuer.

Wie ist das Finanzamt zu überzeugen?

Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit im Bereich der Softwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemäßen Vorgehensweise. Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllen diese hohen Anforderungen nicht, und zahlen verärgert die Gewerbesteuer. Ergibt eine erneute Überprüfung des Status, dass es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann sind diese Tatsachen dem Finanzamt strategisch glaubhaft zu machen.

Welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Ein Selbstständiger, der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2004 erst im Jahr 2006 abgab, hat bis Ende 2010 die Möglichkeit, eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2004 zu beantragen. Es gilt eine Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Gewerbesteuererklärung.

Welche strategische Vorgehensweise ist erfolgreich?

Der Steuerpflichtige sollte versuchen, sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Klagen vor dem Finanzgericht verursachen jahrelange Laufzeiten und in vielen Fällen hohe zusätzliche Zinszahlungen, wenn die Klage verloren wird. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine strategisch fundierte Beweisführung im Bereich der relevanten Informatikthemen. Die Anerkennung erfolgt nur über Beweise der Informatikausbildung, der Tätigkeit sowie ingenieurvergleichbaren Vorgehensweise und nicht durch Argumentationsketten im juristischen oder steuerrechtlichen Bereich. Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sind die Finanzämter regelmäßig von der Freiberuflichkeit zu überzeugen.