Schützen Sie Ihre Europa-Marken

So gelingt der Schritt in europäische Märkte

29.07.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Markenschutz in vier Schritten

Wer seine Marke europaweit schützen möchte, sollte systematisch vorgehen. So lassen sich alle Chancen konsequent ausschöpfen. Außerdem ist vorausschauendes Handeln gefragt, um kostspielige Fallstricke zu vermeiden.

1. Prüfung:

Ein Name, ein Logo, eine Farbe - all das kann zur Marke werden. Dadurch sind viele markenrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Vor der Anmeldung eines neuen Kennzeichens sollte in jedem Fall geprüft werden, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Die Frage "Was ist ähnlich?" ist schwer zu beantworten und erfordert regelmäßig Unterstützung durch Experten.

2. Eintragung:

Nicht jede kreative Idee ist als Marke geeignet. Die Marke muss eindeutig identifizierbar sein, d.h. auf ihre Herkunft hinweisen können. Deshalb ist vorab zu definieren, was genau die Marke ausmacht und welche Art von Marke angemeldet wird. Neben Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Kombinationen sind auch Tonfolgen, Formen, Farbtöne und Gerüche schutzfähig. Eine Klärung der Frage "Welche Eintragungsart ist sinnvoll?" ist wichtig.

3. Überwachung:

Eine Eintragung beim EU-Markenamt reicht nicht aus, um vor Nachahmern und Produktpiraten gefeit zu sein. Markeninhaber sollten nicht nur das Marktumfeld, sondern auch Registereintragungen auf europäischer Ebene laufend beobachten. Nur so lassen sich Markenverletzungen frühzeitig erkennen. Schließlich trägt das Markenamt ohne nähere Prüfung gleiche oder ähnliche Marken in das Register ein. "Wie lassen sich Markenrechte europaweit überwachen?" wird zur Schlüsselfrage.

4. Schutz:

Ländergrenzen erschweren Markeninhabern den Überblick über die eigene Rechtsposition. Bei vielen Markenverstößen ist schnelles Handeln gefragt, um die eigene Rechtsposition zu wahren. Sonst wird womöglich die selbst geschaffene Marke massiv geschwächt. Die Frage "Welche Schutzansprüche sind durchsetzbar?" ist im Vorfeld zu klären. (oe)

weitere Informationen und Kontakt:

Der Autor Markus Feinendegen ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn. Tel.: 0228 81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, Internet: www.dhpg.de und über conovo media GmbH, Tel.: 0221 356860-0, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de