Ausschreibung, Vergütung & SLAs

So gelingen Outsourcing-Verträge

12.03.2012
Von  und
Dr. Thomas Jansen ist IT-Anwalt und Partner bei der Wirtschafskanzlei DLA Piper in München.
Britta Hinzpeter ist IT-Anwältin und Datenschutzexpertin bei DLA Piper in München Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE

Benchmarking

In Verträgen über langfristige Outsourcing-Projekte darf die Benchmarking-Klausel nicht fehlen. Der Begriff Benchmarking bezeichnet hier ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung und Anpassung des Vertrags während seiner Laufzeit. Auf diese Weise lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit der vereinbarten Leistung im Verhältnis zur Vergütung über einen längeren Zeitraum sicherstellen:

  • Regelt die Benchmarking-Klausel Form, Bedingungen und Zeitpunkt des Benchmarkings?

  • Legt sie die Folgen des Benchmarkings für Leistungen und Vergütung fest?

  • Gibt sie an, ob alle beziehungsweise welche konkreten Leistungen Gegenstand der Überprüfung sein sollen?

  • Trifft sie Regelungen darüber, mit welchen Vergleichsparametern und Vergleichsgruppen das Benchmarking vorgenommen werden soll?

  • Ordnet sie Verantwortungen und Kostenlast zu?

  • Sieht sie ein Verfahren zur Streitbeilegung vor?