Fallstricke Preis und Leistung

So beugen Sie Kostenrisiken bei Projekten vor

08.12.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Anbieter stellt Nachforderungen

Aus Sicht des Zulieferers ist das ein nicht ungewöhnlicher Vorgang, denn er musste, wie in der Branche üblich, durchaus damit rechnen, dass sich das Anforderungsprofil des Projektes aus seiner Sicht im Laufe der Zeit wesentlich ändern könnte. Der Anbieter steht da allerdings auf einem ganz anderen Standpunkt. Er sieht solche Mehraufwände nicht mehr als Vertragsbestandteil an und stellt die Zusatzkosten zum vertraglich vereinbarten Betrag in Rechnung. Und nicht nur das: Er verlangt auch einen Aufschlag auf seine bisherigen Tagessätze auf Grundlage der Inflation der letzten Jahre.

Diese nachträglichen Forderungen des Anbieters sind kein Einzelfall. Viele Auftraggeber sitzen dem Irrglauben auf, dass sich aufgrund einmalig definierter Leistungen die Zahlung an den Anbieter komplett erledigt habe. Das Problem ist die Dynamik von IT-Projekten, die im Vertrag nicht durch entsprechende Regelungen erfasst wurden. Durch schnelle technologische und wirtschaftliche Entwicklungen ändern sich während der Durchführung eines Projektes auch dessen Anforderungen und Erwartungen an die vereinbarten Leistungen.

Derart veränderte Umstände während eines auf mehrere Jahre angelegten Projekts sind dabei für jede der Vertragsparteien von Bedeutung. Denn neben der Veränderung der Anforderung an die IT-Hauptleistung (wie z.B. die individuelle Erstellung oder laufende Anpassung von Software, das Outsourcing und/oder Hosting von IT-Anwendungen) muss auch die Inflation berücksichtigt werden, die durch die Entlohnung im Verlauf eines Projekts immer mehr an Wert verliert. Genau diese Veränderung gilt es bereits zu Projektbeginn in einem IT-Vertrag zu berücksichtigen und zu regeln - nur so werden Unstimmigkeiten im Verlauf eines längeren Projektzeitraumes vermieden.