Das ist (nicht) erlaubt

Smartphone, Smartwatch & Co. im Auto

28.09.2015
Von 
Jürgen Mauerer ist Journalist und betreibt ein Redaktionsbüro in München.

Gesetz dem technischen Fortschritt anpassen

Es besteht also Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag 2015 in Goslar appellierte der Arbeitskreis "Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken", den im Hinblick auf die technische Entwicklung nicht mehr zeitgemäßen § 23 StVO neu zu fassen.

Neues IT-Zeitalter: Immer mehr Fahrzeuge nutzen virtuelle statt klassische Instrumente. Im Bild sehen Sie den neuen Jaguar XF.
Neues IT-Zeitalter: Immer mehr Fahrzeuge nutzen virtuelle statt klassische Instrumente. Im Bild sehen Sie den neuen Jaguar XF.
Foto: Jaguar

Dr. Jörg Kubitzki vom Allianz Zentrum für Technik war Mitglied des Arbeitskreises. "Die neue Regelung darf sich nicht mehr auf das verbotene Halten und Aufnehmen von Mobil- oder Autotelefonen beschränken, sondern sollte an die visuelle, manuelle, akustische und mentale Ablenkung des Fahrers anknüpfen. Die jeweils genutzte Technik ist zweitrangig. Mit der Neufassung des Ablenkungsverbots hoffen wir, Verstöße künftig besser nachweisen zu können", so Kubitzki. Zudem schlägt der Arbeitskreis eine gestaffelte Erhöhung der Geldbuße bei einer Gefährdung und Schädigung vor.

Fazit

Ein aktualisiertes Gesetz rund um den Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Auto verhindert keine Unfälle. Entscheidend sind die Autofahrer selbst. Sie müssen ein Bewusstsein für die Risiken beim Telefonieren, Lesen und Schreiben von SMS, Social Media-Aktivitäten etc. während des Fahrens entwickeln. Denn zu große Ablenkung durch Nutzung mobiler Geräte ist kontraproduktiv für die Fahrsicherheit. (cvi)