Die Üfa im dualen Bildungssystem:

Sinnvolle Alternative zur Ausbildung im Betrieb

29.04.1977

WAHLSBURG - In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die kaufmännisch-berufliche Bildung im dualen System:

Die theoretische Bildung vollzieht sich in der Berufsschule auf der Grundlage der Erlasse der Länderkultusminister. Die praktische Berufsausbildung erfolgt in der Regel im jeweiligen Ausbildungsbetrieb auf der Grundlage der einheitlichen Ausbildungsordnungen, die vom zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaften erlassen werden.

Um den sich veränderten Qualifikationsstrukturen der beruflichen und sozialen Wirklichkeit zu entsprechen, werden die Bildungsinhalte von den zuständigen Instanzen nach Notwendigkeit und Nützlichkeit jeweils überarbeitet. Die letzte Korrektur für das kaufmännische Berufsfeld erfolgte 1973, wobei dem Gebiet der automatisierten Datenverarbeitung der damals angemessene Platz eingeräumt wurde.

Ausbildungsbetriebe überfordert

Vergleicht man die damaligen und noch heute gültigen Sollvorgaben der Ausbildungspläne mit den Anforderungen der Wirtschaft im Jahr 1977, so kann man feststellen, daß die Vorgaben heute recht erheblich hinter den sich verändernden Qualifikationsanforderungen der Praxis herhinken. lnsbesondere auf dem Gebiet der praktischen Tätigkeiten. Ein stärkerer Einfluß des Berufsbildungsausschusses, von Seiten der in der Praxis stehenden Fachleute, erscheint deshalb besonders wünschenswert.

Sucht man nun nach den Maßstäben der vom Arbeitsmarkt gewünschten zeitgemäßen EDV-Fähigkeiten und -Fertigkeiten, so findet man diese in den Fachzeitschriften, Wirtschaftszeitungen und als ganz hervorragender Indikator dieser Qualifikationsanforderungen, in den entsprechenden Stellenanzeigen für das kaufmännische Berufsfeld (nicht gemeint sind hier EDV-Spezialisten). Bedenkt man die Entwicklung und die Tatsache, daß die heutigen auszubildenden Jugendlichen und die Fort- oder Weiterzubildenden auch morgen noch den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden müssen (ohne dem Sozialgefüge auf der Tasche zu liegen) verwundert es doch ein wenig, daß diesen Tatsachen augenscheinlich so wenig Weitsicht geschenkt wird.

Für eine qualifizierte Ausbildung in Gebieten, die heute ohnehin ohne EDV nicht mehr arbeiten, in denen aber aufgrund der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge auch in Zukunft ausgebildete Kaufleute gebracht werden, genügen eben nicht "Grundkenntnisse", sondern fundierte fachtheoretische und zunehmend fachpraktische Fähigkeiten.

Die betriebliche Ausbildungspraxis zeigt sich heute in der Regel so:

Viele Ausbildungsbetriebe können sich den großen personellen Ausbildereinsatz, den gerade die zukunftsbezogenen Fachgebiete erfordern, nicht leisten. - Andere Betriebe sind auf Datenfernverarbeitung ausgerichtet oder lassen nur noch die Datenaufbereitung im Hause vornehmen.

In Großbetrieben oder Betrieben mit moderner Ablauforganisation können und dürfen - auch nach dem Sinn des Datenschutzgesetzes - Auszubildende mit praktischer Tätigkeit gar nicht mehr betraut werden.

So sind Meldungen der Praxis verständlich, daß die fachgerechte Ausbildung im Gebiet der automatisierten Datenverarbeitung nicht mehr möglich ist.

Die richtigen Leute an einen Tisch bringen

Was liegt also näher, als das, was der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaften in den Erläuterungen zur EDV-Ausbildung, vom 24. Juli 1975 feststellten: Daß insbesondere die Grundkenntnisse der automatisierten Datenverarbeitung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden können.

Überbetriebliche Ausbildungsstätte heißt jedoch heute in der Regel nicht der praktische Betrieb - und schon denkt man an Verschulung.

Hier sei als sinnvolle Alternative auf die vielfältige Möglichkeiten bietende Übungsfirmentätigkeit hingewiesen (eine Übungsfirma [Üfa] ist eine erdachte betriebswirtschaftliche Einrichtung zur Aus-, Weiter- und Fortbildung von Kaufleuten, in der aufgrund fiktiver Geld- und Warenbestände alle verwaltungsmäßig zu behandelnden Tätigkeiten eines Sach- oder Dienstleistungsunternehmens büromäßig abgewickelt werden).

Damit wären die Probleme der fachpraktischen beruflichen Erstausbildung aber auch der Fort- und Weiterbildung - vielfältiger Zielrichtung - elegant zu lösen.

Das würde allerdings voraussetzen, daß planvoll praxisbezogen folgende Vorgänge realisiert würden:

- Fachgruppenspezifische, verbindliche Lernzielerarbeitungen in Richtlernziele mit Grob- und Feinlernzielen und normierter Erfolgskontrolle.

- Erstellung eines Kataloges der fachpraktischen Tätigkeiten (Computer als Lernobjekt) für ganztägige praktische Übungsfirmentätigkeit.

- Quantitative und qualitative Verfügbarkeit von Fachausbildern, für die selbst eine permanente Bildungsplanung fixiert sein sollte.

- Hardware-Auswahl bezogen auf normiertes Üfakonzept.

- Software-Beschaffung und Software-Pflege (Arbeitskreis-Aufgabe) auch unter dem Gesichtspunkt des Computers als Lehrmaschine.

- Investitionsplanung mit Folgekostenplanung.

Modelle, die in Eigeninitiative entwickelt wurden, gibt es schon. Man braucht sich also nur umzusehen und die richtigen Leute an einen Tisch bringen.

Reinhard Fischer ist Leiter einer Übungsfirma, in der die fachpraktische Ausbildung und Umschulung auf die Berufsbilder Bürokaufmann, Großhandelskaufmann und Industriekaufmann erfolgt.