Das hat das Landesarbeitsgericht am Dienstag in Düsseldorf entschieden. Die Beschäftigten hatten gegen den Betriebsübergang von Siemens auf BenQ Widerspruch eingelegt. Das Informationsschreiben über den Betriebsübergang habe nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprochen.
Dies sah das Gericht genauso: Weil eine Adresse des künftigen Arbeitgebers fehlte, sei dieser nicht klar zu identifizieren gewesen. Außerdem sei den Beschäftigten verschwiegen worden, dass sie nicht bei dem taiwanesischen Handy-Hersteller selbst beschäftigt, sondern in eine neu gegründete deutsche Gesellschaft ausgegliedert werden sollten.
Siemens hält die Widersprüche für unwirksam, weil sie mit mehr als einjähriger Verspätung erfolgten. Der Anwalt des Münchner Technologiekonzerns kündigte an, vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Dass Handy-Werk war kurz nach der Übernahme durch BenQ geschlossen worden. (dpa/tc)