BenQ

Siemens unterliegt vor dem Bundesarbeitsgericht

23.07.2009
Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens beim Verkauf seiner Handy-Sparte an den früheren taiwanesischen Elektronikkonzern BenQ Fehler attestiert.

Siemens habe seine Mitarbeiter 2005 nicht ausreichend informiert und müsse jetzt einen Teil von ihnen weiterbeschäftigen, urteilten die Richter am Donnerstag in Erfurt. Insgesamt wurden sechs Klagen von früheren Siemens-Beschäftigten verhandelt; nur in einem Fall konnte ein Mitarbeiter seine Ansprüche nicht durchsetzen (8 AZR 538/08). Mehr als 40 Klagen sind noch anhängig. Im schriftlichen Urteil wird vom Gericht eine weitere Klarstellung zur Unterrichtungspflicht von Unternehmen bei Betriebsübergängen erwartet.

Bundesarbeitsgericht: Siemens hätte seine Mitarbeiter genauer über den Verkauf der Handysparte an BenQ informieren müssen.
Bundesarbeitsgericht: Siemens hätte seine Mitarbeiter genauer über den Verkauf der Handysparte an BenQ informieren müssen.
Foto: Siemens AG

Siemens hatte 2005 seine Handy-Sparte an die frühere BenQ Corp. verkauft, die mittlerweile unter Qisda firmiert. Wenige Monate später meldete deren deutsche Tochter BenQ Mobile Insolvenz an, rund 3000 frühere Siemens-Mitarbeiter verloren ihren Job. Einige von ihnen klagten, weil sie sich seinerzeit von Siemens nicht ausreichend über den Verkauf informiert fühlten. So seien sie nicht unterrichtet worden, dass BenQ nur über ein Haftungskapital von 50.000 Euro verfügte und dass Siemens den Verkauf mit einem dreistelligen Millionenbetrag als "Mitgift" versüßte. Damit sei die vierwöchige Widerspruchsfrist der Mitarbeiter nach dem Betriebsübergang hinfällig.

Diese Argumentation hatte bereits das Landesarbeitsgericht München geteilt, und sie wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Einer der Kläger hat sein Widerspruchsrecht allerdings verwirkt, weil er mit BenQ einen Aufhebungsvertrag über rund 60.000 Euro unterzeichnete. Damit habe er sozusagen sein neues Arbeitsverhältnis akzeptiert, geht aus dem Urteil hervor. Beim Landesarbeitsgericht hatte er noch Recht bekommen.

Die IG Metall Bayern sieht mit dem Richterspruch die Rechte der Beschäftigten gestärkt. "Es stellt eindeutig klar, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen sorgfältig und umfassend informieren müssen", sagte Bezirksleiter Werner Neugebauer laut Mitteilung. "Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten." Kritik übte der Gewerkschafter an dem Vorgehen von Siemens, das den Klägern inzwischen vorsorglich gekündigt habe. "Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens in die Verantwortung genommen, ihr muss sich der Konzern jetzt stellen."

Auch Siemens selbst begrüßte die Entscheidung. Sie sorge für Rechtssicherheit bei Betriebsübergängen, sagte eine Unternehmenssprecherin. Zur Kritik Neugebauers wollte sie sich nicht näher äußern und erklärte lediglich: "Es wurden die aus Unternehmenssicht notwendigen Maßnahmen getroffen." (dpa/tc)