Ab 1995 ist die EMV-Pruefung Pflicht

Siemens stellt Absorberhalle Interessierten zur Verfuegung

03.09.1993

MUENCHEN (pi) - Seit November 1992 schreibt das deutsche Gesetz zur elektromagnetischen Vertraeglichkeit (EMV) fuer alle Produkte mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen die Einhaltung der harmonisierten EG-Normen bezueglich elektromagnetischer Abstrahlung und Stoerfestigkeit vor.

Das EMV-Gesetz gewaehrt allerdings bis Ende 1995 eine Uebergangsfrist. Die Siemens-Nixdorf Informationssysteme AG eroeffnet im September an ihrem Standort in Augsburg eine Absorberhalle, in der entsprechende Geraete auf ihre EMV hin geprueft werden. Kernstueck des Testzentrums ist die absorbierende Halle, die die Testobjekte gegen alle Umweltstrahlungen abschirmt.

Die Anlage steht allen interessierten Unternehmen rund um die Uhr an sechs Tagen in

der Woche zur Verfuegung. Dabei leistet SNI umfangreiche Hilfestellung, die von der entwicklungsbegleitenden Beratung bis zur Durchfuehrung der abschliessenden Stoerfestigkeits- und Stoerstrahlungsmessungen reicht. Bewegt sich ein getestetes Produkt innerhalb der festgelegten Grenzwerte, erhaelt es das "CE"-Siegel, das den freien Zugang zu allen EG-Maerkten eroeffnet.