Kreditgewerbe gibt Konditionen für Banking-POS bekannt:

Sieben Pfennige pro Zahlung ist Fixum

09.11.1984

BERLIN (CW) - Die Kondition für das elektronische Bezahlen an Kassen, Banking-POS genannt, haben jetzt die Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH (GZS). Frankfurt, und sechs Berliner Kreditinstitute vor rund 140 Vertretern des Handels und des Dienstleistungsgewerbes bekanntgegeben. Demzufolge werden die deutschen Banken und Sparkassen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr große Vorleistungen erbringen.

Das Gebührenmodell der GZS geht davon aus, daß der Handel und die Dienstleistungsunternehmen neben den Kosten für die Anschaffung der erforderlichen Geräte oder Zusatzeinrichtungen auch die Kosten der Datenübertragung per Leitungsnetz der Bundespost übernehmen. An das Kreditgewerbe selbst sollen die Handels- und Dienstleistungsunternehmen lediglich eine geringe Gebühr für den technischen Aufwand bezahlen. Das Kreditgewerbe bietet den an "ec"-Kassen interessierten und dafür in Frage kommenden Unternehmen folgende Aufteilung der Gebühren an: Der feste Anteil für die Abwicklung eines Zahlungsvorgangs kostet jeweils sieben Pfennig. Damit soll ein Teil der für die technische Abwicklung (Autorisierung und Clearing) entstehenden Kosten gedeckt werden. Der umsatzabhängige Teil beträgt 0,2 Prozent. Mit diesen Einnahmen will man Systemrisiken wie zum Beispiel Bonitäts-, Betrugs- und Mißbrauchsrisiken decken. Bei durchschnittlichen Einkaufsbeträgen von 40 Mark ergebe sich eine Gesamtgebühr von 15 Pfennig pro Transaktion.

Wie die GZS in diesem Zusammenhang betonte, will man diese Kondition für die nächsten fünf Jahre beibehalten, um dem Handel und dem Dienstleistungsgewerbe eine langfristige Kalkulationsgrundlage zu geben und den Einsatz von Banking-POS zu verstärken. Das Kreditgewerbe übernehme zudem in der Pilotphase im Rahmen eines wöchentlichen Limits von 2000 Mark bei den zugelassenen Eurocheque-Karten die Zahlungsgarantie für die einzelnen Transaktionen.