Fehler vermeiden

Sieben Datenschutzregeln für SAP-Systeme

21.03.2013
Von Stefan Staub und Rolf Schlagintweit

4. Gesetzliche Aufbewahrungsfrist

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Geschäftsdokumenten ist genau geregelt und beträgt beispielsweise für Handelsbriefe sechs, für Buchungsbelege zehn Jahre, für Arbeitszeitnachweise aber nur zwei Jahre. Nach dieser Frist sind personenbezogene Daten zu vernichten beziehungsweise zu löschen. Doch dafür bietet SAP bis dato keine durchgängige Handhabe. Für die Anwender besteht die einzige Möglichkeit darin, entsprechende Prozesse zu schaffen und die Daten manuell zu löschen. SAP hat diese Lücke bereits erkannt. Als ersten Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Lösung gibt es mittlerweile Reports, die zumindest das Löschen einer Personalnummer ermöglichen.