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Siebel erleidet Schlappe vor Gericht

14.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Gericht in San Mateo, Kalifornien, hat den Antrag des CRM-Anbieters Siebel Systems auf Abweisung einer Aktionärsklage abgewiesen. Der Kläger, eine US-Pensionskasse hatte das Unternehmen im September vergangenen Jahres beschuldigt, die eigenen Regeln für Aktienoptionsprogramme verletzt zu haben (Computerwoche online berichtete). Im Detail wirft die Rentenkasse der Lehrer des US-Bundesstaats Lousiana dem Siebel-Verwaltungsrat vor, dem Unternehmensgründer und CEO Tom Siebel zwischen 1996 und 2001 rund 26 Millionen Aktienoptionen zu Discount-Preisen verkauft zu haben - anstatt gegen einen Aufschlag, wie es die Regeln vorschreiben. Außerdem hätten sich nicht nur der Firmenchef, sondern auch die Verwaltungsräte bei den Optionsscheinen reichlich bedient, lautet ein weiterer Vorwurf. Neben Tom Siebel

stehen sämtliche Board-Mitglieder auf der Anklageliste, darunter die Mitbegründer Charles Schwab und Patricia House sowie Google-CEO Eric Schmidt.

Die Vorwürfe der Pensionskasse seien vollkommen unbegründet, erklärte die Softwareschmiede am vergangenen Donnerstag. So habe Siebel die Anzahl der an Board-Mitglieder ausgegebenen Aktienoptionen der US-Börsenaufsicht wie vorgeschrieben mitgeteilt. Außerdem seien die Kläger bereits entschädigt worden, da der CEO und Firmengründer alle seit 1998 erhaltenen Aktienoptionen schon Anfang des Jahres zurückgegeben habe - wenn auch aus anderem Grund. Ob dies eine ausreichende Kompensation sei, müsse sich noch zeigen, entschied dagegen der zuständige Richter Quentin Gleichzeitig befand Kopp, dass der Verwaltungsrat des Unternehmens sehr wohl haftbar gemacht werden könne - sollte ihm eine direkte Schuld nachgewiesen werden. Das Verfahren soll Anfang November beginnen. (mb)