Widerrufsklausel unwirksam

"Sie kriegen keinen Firmenwagen mehr"

06.04.2011
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Eingriff in das Arbeitsverhältnis beschränkt

Ansonsten könnte der Arbeitgeber nach Belieben in das Arbeitsverhältnis eingreifen und dessen Bedingungen ändern. Arbeitgebern ist zu empfehlen, formularmäßige Klauseln sehr exakt zu formulieren oder aber mit ihren betroffenen Arbeitnehmern Individualvereinbarungen abzuschließen, die nicht der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB unterliegen. (oe)

Kontakt:

Der Autor Stefan Engelhardt ist Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht und Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Stefan Engelhardt, Roggelin & Partner, Alte Rabenstr. 32, 20148 Hamburg, Tel.: 040 769999-36, E-Mail: stefan.engelhardt@roggelin.de, Internet: www.roggelin.de