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SEC sieht von Geldstrafe für Peregrine ab

10.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-Börsenaufsicht SEC will im Rahmen der Ende Juni erhobenen Zivilklage gegen Peregrine nun doch keine Geldstrafe wegen Bilanzbetrugs fordern. Wie der seit September vergangenen Jahres zahlungsunfähige Softwareanbieter mitteilte, honoriere die Börsenaufsicht damit die Bemühungen des Unternehmens, im Reorganisationsplan die Ansprüche früherer und jetziger Investoren sowie Aktionäre zu berücksichtigen. Wegen dieser unüblichen Praxis, so ein Anwalt von Peregrine, werde die SEC von einer zivilrechtlichten Geldstrafe absehen. Die Entscheidung sei ein wichtiger Meilenstein für das Unternehmen, erklärte CEO Gary Greenfield, der das Amt erst nach Bekanntwerden des Bilanzskandals angetreten hatte. Der Beschluss muss noch vom zuständigen Bezirksgericht von Südkalifornien genehmigt werden.

Peregrine hatte im März diesen Jahres die Bilanzen von insgesamt elf Quartalen revidiert und dabei 509 Millionen Dollar Umsatz aus seinen Büchern gestrichen. Außerdem einigte sich das Unternehmen mit der SEC unter anderem darauf, einen internen Auditor einzustellen und den gegenwärtigen Zustand ihrer Bücher sowie ihre Bilanzierungspraxis offen zu legen. Die Kalifornier hoffen den Gläubigerschutz noch in diesem Sommer abschließen zu können. (mb)