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Scribd bestreitet Urheberrechtsverletzungen

21.09.2009
Von pte pte
Der Online-Buchservice Scribd wehrt sich gegen die Vorwürfe, das Unternehmen fördere Urheberrechtsverletzungen.

Am vergangenen Freitag war vor einem Gericht in Houston seitens der Schriftstellerin Elaine Scott eine Klage gegen Srcibd - das es den Nutzern ermöglicht, Bücher bzw. Texte online zu teilen - eingereicht worden. Sie beschuldigt darin das Unternehmen, die Copyrights an ihren Werken sowie an jenen zahlreicher anderer Autoren zu verletzen. Wörtlich sei laut einem "Cnet"-Bericht von "schamlosen Profiten" durch gestohlene Werke die Rede. Sonntagabend reagierte Scribd nun in einem öffentlichen Statement auf die Anklageschrift.

"Ms. Scotts Klage ist ohne Wert", heißt es darin. Scribd sei ein Online-Dienstleister, der sich an die Vorschriften des Digital Millennium Copright Acts (DMCA) halte und dem Schutz der sogenannten "Safe-Harbor"-Klausel unterstehe. Diese wurde dafür eingereichtet, Internetprovider davor zu bewahren, für Verstöße der Nutzer verantwortlich gemacht zu werden. Die Bestimmung gilt für jene Seiten, die den festgelegten Anforderungen entsprechen. Laut Scott sei dies bei Scribd jedoch nicht der Fall. Die Betreiber wiederum bezeichnen diese Behauptung als blanken Unsinn.

"Wir wollen keine unautorisierten Inhalte auf unserer Seite", schreibt Scribd in der Stellungnahme. Das Unternehme habe eine industrieweit führende Filtersoftware entwickelt, um den Upload von geschützten Inhalten zu unterbinden. Und gerade deshalb hätten sich auch viele internationale Bestsellerautoren und Verlage dazu entschlossen, ihre Werke auf der Seite anzubieten.

Scott kritisiert in ihre Klage aber auch explizit die Methode, die Scribd zur Filterung der Inhalte einsetzt. Dabei werde Content herausgenommen, der Urheberrechte verletze, und dann in einer Datenbank des Unternehmens unter Verschluss gehalten. Die Inhalte würden mit neuen Uploads abgestimmt, um weiteres illegales Material auszusortieren. Doch die Autorin bezeichnet allein diese Vorgehensweise als Urheberrechtsverletzung und meint, "sobald ein geschützter Text auf Scribd ohne Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen wurde", handle es sich um einen "andauernden und permanenten" Verstoß. (pte)