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Scientology siegt in Copyright-Prozeß

31.03.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die in den USA als Religionsgemeinschaft erlaubte, hierzulande indes argwöhnisch als Sekte beäugte Church of Scientology hat vor einem US-Bezirksgericht ein langwierigen Rechtsstreit für sich entschieden. Im Rahmen einer Übereinkunft hat sich die Organisation FACTNet verpflichtet, im Falle einer künftigen Verletzung von Scientology-Copyright eine Million Dollar Strafe zu zahlen. Außerdem muß FACTNet, eine von dem früheren Scientologen Lawrence Wollersheim gegründete Organisation, die sich die Information der Allgemeinheit über die Machenschaften von Scientology auf die Fahnen geschrieben hat, alle in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, Disketten uns sonstigen Medien über die sogenannte "fortschrittliche Technik" von Scientology zurückgeben. Dabei handelt es sich um insgesamt 1914 als vertraulich eingestufte Dokumente, die bei einer Durchsuchung der

FACTNet-Büros und -PCs im Jahre 1995 sichergestellt worden waren. Keines der strittigen Papiere war jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt im Internet publiziert worden.