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Schweizer Gericht lässt Holocaust-Klage gegen IBM zu

23.06.2004

Ein Schweizer Gericht hat eine Klage von Holocaust-Opfern gegen IBM für zulässig erklärt. So kann die Sinti- und Roma-Organisation GIRCA (Gypsy International Recognition and Compensation Action) den Chiphersteller wegen technischer Unterstützung des Massenmords durch die Nationalsozialisten auf Schmerzensgeld verklagen, sagte Anwalt Henri-Philippe Sambuc. Damit hob das Berufungsgericht in Genf am Dienstag eine Entscheidung der ersten Instanz auf, die sich für nicht zuständig erklärt hatte. GIRCA reichte die Klage in Genf ein, weil IBM dort im Zweiten Weltkrieg sein europäisches Hauptquartier eingerichtet hatte.

Die GIRCA wirft IBM vor, durch den Verkauf von Lochkartenmaschinen an die Nationalsozialisten durch die Tochtergesellschaft Deutsche Hollerith Maschinen GmbH (Dehomag) den Holocaust unterstützt zu haben, und fordert stellvertretend für fünf Opfer je 20.000 Dollar Schmerzensgeld. Es handelt sich um Sinti und Roma aus Deutschland, Frankreich und Polen, die in den Vernichtungslagern der Nazis ihre Eltern verloren haben.

IBM hatte in der Vergangenheit erklärt, die Dehomag sei von den Nazis schon vor dem Zweiten Weltkrieg übernommen worden. IBM habe keine Kontrolle darüber gehabt, wie IBM-Maschinen verwendet worden seien. Klägervertreter Sambuc meint jedoch, dass das Genfer IBM-Büro auf Weisung des New Yorker Hauptsitzes den europaweiten Handel mit Nazi-Deutschland koordiniert hat. Der Prozess wird voraussichtlich im Herbst in Genf beginnen. (lex)