Zumwinkels Wille geschieht

Schweigen zu Telekom-Spitzelaffäre

01.10.2010
Klaus Zumwinkel darf auf seiner Burg am Gardasee bleiben und schweigen.

Im Prozess um die Telekom-Bespitzelungsaffäre muss der frühere Aufsichtsratschef nicht als Zeuge aussagen.Das ist ein Paukenschlag, denn alle Augen waren bereits auf Zumwinkel gerichtet.

Als Beschuldigter war er schon zuvor aus dem Schneider: Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen ihn mangels Tatverdacht eingestellt. Anders als Zumwinkel will der frühere Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke aber als Zeuge vor dem Bonner Landgericht erscheinen und auch zur Sache aussagen.

In den Jahren 2005 und 2006 waren von der Telekom rund 60 Personen über ihre Telefondaten ausspioniert worden, darunter Journalisten, Aufsichtsräte und namhafte Gewerkschafter. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten.

Von seiner Burg Tenno am Gardasee in Italien meldete sich Zumwinkel vor knapp zwei Wochen beim Vorsitzenden Richter Klaus Reinhoff. Zumwinkel war zuvor vom Gericht für nächsten Mittwoch (6. Oktober) als Zeuge geladen worden. Der Richter verlas das Schreiben am Freitag im Prozess.

Darin erklärte Zumwinkel, er wolle von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen und nicht zur Sache aussagen. Er begründete dies damit, dass gegen das eingestellte Ermittlungsverfahren noch Beschwerden anhängig seien. Darüber sei noch nicht entschieden, so dass der Fall für ihn als Beschuldigten noch nicht vollständig erledigt sei. Außerdem verwies Zumwinkel darauf, das er extra aus Italien anreisen müsste und dann auch Auslagen entstehen würden.

Richter Reinhoff erklärte nun, ihm seien "keine relevanten Fragen eingefallen", die Zumwinkel beantworten müsste. Das erscheint erstaunlich: Schließlich war Zumwinkel als Zeuge schon geladen und damals als Aufsichtsratschef auch oberster Kontrolleur bei der Telekom. Weitere Überraschung: Auch Staatsanwaltschaft und die Verteidigung erklärten, sie verzichteten auf Zumwinkels Erscheinen. Schließlich das Fazit des Richters: Zumwinkel habe aufgrund der noch nicht entschiedenen Beschwerden "noch eine beschuldigte Eigenschaft", so dass ihm als Zeuge "ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zusteht".

Angeklagt sind unter anderem wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., und zwei weitere frühere Telekom-Mitarbeiter sowie ein Berliner Firmenchef. Der Hauptangeklagte Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die alleinige Verantwortung für das Ausspionieren übernommen.

Die Rolle der früheren Telekom-Führung ist bisher nebulös. Klaus T. blieb dabei, keinen expliziten Auftrag für das Ausspionieren erhalten zu haben. Nach seinen Vorstellungen sei es aber klar gewesen, dass die Umsetzung des Auftrags von Ricke, eine undichte Stelle im Aufsichtsrat zu finden, auch derartige Methoden umfassen könne. Klaus T. verwies dabei auch auf Gespräche mit Ricke über den Auftrag.

Damit ist Ricke, gegen den die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Ermittlungen eingestellt hatte, wieder unter Druck geraten. Anders als Zumwinkel will Ricke im Prozess als Zeuge aussagen - Termin ist der 22. Oktober. Beide Topmanager haben stets bestritten, die illegalen Ausspäh-Aktionen angezettelt oder von ihnen gewusst zu haben.

Der inzwischen im Ausland - am Gardasee und in London - lebende Zumwinkel hatte im Februar 2008 neben seinem Amt als Post- Vorstandschef auch sein Amt bei der Telekom niedergelegt, als er in Verdacht kam, Steuergelder in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Weil er Geld in Liechtenstein vor dem deutschen Fiskus verbarg, wurde Zumwinkel Anfang 2009 dann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. (dpa/tc)