Das entschied das Wuppertaler Landgericht, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Der Staatsanwaltschaft gelang es damit nicht, einen Beschuldigten vor Gericht zu bekommen, der sich eigens einen Ort gesucht haben soll, um per Notebook kostenlos ein fremdes WLAN-Netz zu nutzen. Bereits das Amtsgericht hatte an diesem "Schwarzsurfen" nichts Strafbares finden können (Az.: 25 Qs 177/10). (dpa/ajf)