Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

"Schwarze Liste" gegen unlautere Geschäftspraktiken: Sechs Beispiele

30.05.2008
Von Dr. Volker Baldus

5. Gratis SMS

Unzulässig ist das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als "gratis", "umsonst", "kostenfrei" oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind (Lieferungskosten sind davon ausgenommen). Internet-Seiten, die sich insbesondere an Jugendliche richten und so genannte. "Gratis SMS" anbieten sind unzulässig, wenn nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass mit der Inanspruchnahme der "Gratis-SMS" ein kostenpflichtiger Abonnementvertrag verbunden ist.