5. Gratis SMS
Unzulässig ist das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als "gratis", "umsonst", "kostenfrei" oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind (Lieferungskosten sind davon ausgenommen). Internet-Seiten, die sich insbesondere an Jugendliche richten und so genannte. "Gratis SMS" anbieten sind unzulässig, wenn nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass mit der Inanspruchnahme der "Gratis-SMS" ein kostenpflichtiger Abonnementvertrag verbunden ist.