Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

"Schwarze Liste" gegen unlautere Geschäftspraktiken: Sechs Beispiele

30.05.2008
Von Dr. Volker Baldus

4. Händler gibt sich als Verbraucher aus

Unwahr ist die Angabe, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig, um sich damit seiner gesetzlichen Pflichten zu entziehen. So dürfen etwa Gebrauchtwagenhändler Autos nicht als eigene Wagen unter dem Deckmantel des Privatverkaufs verkaufen, um sich damit den gesetzlichen Gewährleistungspflichten zu entziehen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Gebrauchtwagen für mindestens ein Jahr die Gewährleistung zu übernehmen.