4. Händler gibt sich als Verbraucher aus
Unwahr ist die Angabe, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig, um sich damit seiner gesetzlichen Pflichten zu entziehen. So dürfen etwa Gebrauchtwagenhändler Autos nicht als eigene Wagen unter dem Deckmantel des Privatverkaufs verkaufen, um sich damit den gesetzlichen Gewährleistungspflichten zu entziehen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Gebrauchtwagen für mindestens ein Jahr die Gewährleistung zu übernehmen.